Mietvertrag
1) Die Benutzung des Fahrrads setzt die körperliche Fitness, das Alter und das technische Fachwissen derjenigen voraus, die das Ebike mieten möchten. Die Nutzung durch Minderjährige ist mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Erziehungsberechtigten zulässig. Der Mietvertrag muss vom Erziehungsberechtigten gegengezeichnet werden (Beifügung eines Ausweisdokuments); Mit der Vertragsunterzeichnung übernimmt der Elternteil alle in den Artikeln und im Zivilgesetzbuch angegebenen Verantwortlichkeiten und ermächtigt den Minderjährigen, das E-Bike unter den in dieser Verordnung vorgesehenen Bedingungen zu benutzen.
2) Die E-Bikes sind als Transportmittel für touristische Zwecke zu verwenden und müssen sorgfältig behandelt werden, es ist nämlich verboten, sie für sportliche Zwecke mit Sprüngen und Weiterentwicklungen zu verwenden, das Ebike kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Verboten ist außerdem der Transport in privaten oder öffentlichen Fahrzeugen und die Installation von Zubehör oder Halterungen für den privaten Gebrauch.
3) Der Benutzer ist bis zur Rückgabe an den Betreiber für das Ebike verantwortlich, er haftet auch für Schäden, die ihm selbst, dem Fahrrad, Dritten und den Sachen während der Mietnutzung entstehen.
4) Während der Miete ist der Benutzer und das Ebike nicht versichert. Der Nutzer ist daher verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Der Manager lehnt jegliche Verantwortung für den Fall ab, dass das Fahrzeug unsachgemäß verwendet wird oder die Verkehrsregeln nicht eingehalten werden.
6) Vor der Zustellung des Fahrrads muss der Benutzer nach der Besichtigung des Ebikes einen gültigen Ausweis / Reisepass / Führerschein vorlegen, der für die gesamte Mietdauer aufbewahrt wird. Spezifikationen Vermietung und Sonstiges: Alle Fahrräder werden mit Diebstahlsicherung, Helm, Kombinationsschlüsseln, Luftkammern, Pumpe, Rucksack und Ladegerät ausgeliehen.
7) Der Manager kann während der Benutzung der Fahrräder Überprüfungen gegenüber den Benutzern durchführen und die sofortige Rückgabe beantragen, wenn er feststellt, dass er die vertraglichen Vorschriften nicht einhält oder das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß verwendet. Der Manager kann es ablehnen, Personen die sich in einem Zustand der Trunkenheit oder unter Drogeneinfluss befinden, und aus anderen Gründen nach eigenem Ermessen des Managers ein Ebikes zu vermieten.
8) Bei Verlust der Schlüssel oder des Zubehörs des E-Bikes und der gemieteten Ausrüstung werden dem Benutzer alle Reparaturkosten in Rechnung gestellt, im Falle einer Beschädigung des E-Bikes oder der gemieteten Ausrüstung haftet der Benutzer für die entstanden Kosten.
Reparaturen werden direkt vom Betreiber durchgeführt. Bei totalem Diebstahl muss der Benutzer Auto Vallazza den Gesamtbetrag des Listenpreises des gestohlenen E-Bikes erstatten. Die Preise sind in der Preisliste Fantic, Kawasaki, BMC, Rossignol angegeben. Bei Diebstahl des E-Bikes muss der Benutzer dem Betreiber eine Kopie des Berichts vorlegen, die während des Tages erstellt wurde bei den zuständigen Poliezistellen und gleichzeitig den Betrag, der dem Wert des ebike-Objekts des Diebstahls entspricht zahlen; Der Betrag für den Fund wird zurückerstattet, nachdem die Schäden am Fahrzeug überprüft wurden
9) Das E-Bike muss gemäß den im Mietvertrag enthaltenen Zeiten und Plätzen zurückgegeben werden. Darüber hinaus muss das E-Bike ausschließlich an Auto Vallazza und nicht an Dritte geliefert werden, um die Prüfungen des E-Bikes durchführen zu können auf Ausrüstung. Die Lieferung des E-Bikes außerhalb der Mietzeit ohne vereinbarte Genehmigung wird für € 25,00 / Stunde genehmigt. Wenn das E-Bike nicht ohne vorherige Benachrichtigung und Genehmigung durch den Betreiber zurückgegeben wird, wird dies als Diebstahlsdelikt betrachtet und daher unverzüglich der zuständigen Justizbehörde gemeldet.
10) Der Benutzer kann für € 35,00 eine Abholung durch Auto Vallazza des e.bike beantragen. Die Abholzeit muss je nach Verfügbarkeit telefonisch vereinbart werden. Der Benutzer ist daher für das Fahrzeug verantwortlich, bis das Ebike zurückgegeben wird. Auto Vallazza ist nicht verpflichtet, einzugreifen, daher kann ein Nichteintritt nicht zu einer vertraglichen Nichterfüllung führen.
11) Die Vermietung und Nutzung von Fahrrädern setzt die uneingeschränkte Kenntnis und Annahme dieser Regelung durch den Benutzer der Tarife und Mietpläne voraus. Der Eigentümer der Unterkunft ist Auto Vallazza Sas mit Sitz in 39030 La Valle in der Zone Artisan 12 - USt-IdNr. 02612100210. Obwohl in dieser Verordnung nicht erwähnt, unterliegen die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien (Auftragnehmern) den Vorschriften des Zivilgesetzbuches.
PREISLISTE EVENTUELLER SCHÄDEN
- Reifenpanne Ebike zurück zu Auto Vallazza: 15,00 €
- Ebike-Rücknahme in Valbadia: 35,00 €
- Batterie: 800,00 €
- Verlust von Zubehör: max. 50,00 €
- Schäden an E-Bikes: laut Ersatzteilliste
12.) Bei Buchung des Leihobjektes kann ein Stornokostenschutz online abgeschlossen werden. Dieser Stornokostenschutz kann mit einem Aufpreis von 2% des Listenpreises des Vermieters erworben werden. Buchungen mit Stornokostenschutz können bis zwei Tage vor Abholtermin der gebuchten Waren storniert werden. Für den Fall, dass kein Stornokostenschutz abgeschlossen wurde, kann die Buchung nicht storniert werden.
13.) Das für das Vertragsverhältnis gemäß obiger Leihbedingungen anwendbare Recht ist das italienische Recht.
Alle Ebikes sind mit GPS Diebstahlschutz ausgestatt.
14.) Mit der Onlinebuchung ist der Mietvertrag zu obigen Bedingungen rechtsverbindlich abgeschlossen.